24.11.15
Swiss Textiles: Bundesrat genehmigt Aussetzung von Importzöllen
Der Bundesrat hat jetzt einem Antrag von Swiss Textiles zur vorübergehenden Abschaffung von Zöllen auf Roh- und Zwischenmaterialien stattgegeben. Die Branche kann so jährlich rund 3 Millionen Franken an Zöllen einsparen. Dies ist ein erster Schritt, die Branche im Zuge des starken Schweizer Frankens zu entlasten.
Durch die Aufhebung des Euro-Mindestkurses Anfang 2015 wurde die international ausgerichtete Schweizer Textil- und Bekleidungsindustrie stark in ihrer Wettbewerbsfähigkeit getroffen. Swiss Textiles ist deshalb sehr erfreut, dass der Bundesrat dem Antrag zur Importzollaussetzung stattgegeben hat. Zölle wurden in der Vergangenheit als Schutz vor ausländischen Konkurrenten eingerichtet.
Die textile Wertschöpfungskette hat sich verändert und ist inzwischen global aufgestellt. Rohstoffe und Zwischenprodukte werden importiert. In der Schweiz werden diese in wertschöpfungsintensiven Prozessen zu modischen oder technischen Innovationen weiterverarbeitet und grossteils wieder exportiert. Importzölle verteuern die Waren nur noch unnötig und schaden der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie. Die jährliche Importzollbelastung im Textilbereich (ausgenommen Bekleidung) beträgt durchschnittlich rund CHF 13 Mio. Swiss Textiles geht davon aus, dass mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates die Textilindustrie pro Jahr durchschnittlich rund CHF 3 Mio. an Importzöllen einsparen wird. «Dies ist ein erster Schritt zur Entlastung unserer Branche und ein wichtiges Signal für unseren Produktionsstandort», sagt Andreas Sallmann, Präsident von Swiss Textiles.
Mit dem Wunsch, gewisse eigene Importzölle vorübergehend auszusetzen, betritt die Textil- und Bekleidungsindustrie Neuland. Hinsichtlich ihrer Tragweite und ihres Ausmasses ist die Aussetzung von Importzöllen gar einzigartig für die gesamte Schweizer Industrie. «Mit dem Verzicht auf Importzölle bestimmter Roh- und Vormaterialien reagieren wir auf die veränderten globalen Rahmenbedingungen mit Öffnung anstatt Isolation des heimischen Marktes», kommentiert Andreas Sallmann den Entscheid.
Ab dem 1. Januar 2016 werden nun Importzölle auf bestimmten Vor- und Zwischenmaterialien für eine Zeitspanne von vier Jahren aufgehoben. So können bspw. einzelne Gewebe aus Baumwolle sowie aus synthetischen Filamentgarnen, Bänder aus Samt, Plüsch- oder Chenillegewebe, sämtliche mit Kunststoff imprägnierte, bestrichene, überzogene oder geschichtete Gewebe und bestimmte gewirkte oder gestrickte Stoffe für vier Jahre zollfrei in die Schweiz importiert werden.
Über Swiss Textiles
Swiss Textiles vertritt die Interessen von 200 Mitgliederunternehmen aus der Textil- und Bekleidungsindustrie Schweiz. Der Verband bringt sich aktiv in den wirtschaftspolitischen Meinungsbildungsprozess ein. Die gesamte Industrie erarbeitete im Jahr 2014 eine Wertschöpfung von rund einer Milliarde Schweizer Franken und beschäftigt in der Schweiz 12‘600 Mitarbeitende, im Ausland 82‘626