15.07.21 – Im Kampf gegen den Plastikmüll — read English version

Lenzing unterstützt EU-Richtlinie

Die Lenzing Gruppe befürwortet die seit 3. Juli 2021 geltende Kennzeichnungspflicht für Feucht­tücher und Damenhygiene-Produkte, die Kunststoff enthalten.

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Weltweit werden jährlich rund 500.000 t erdölbasierte Fasern für die Produktion von Feuchttüchern eingesetzt. Das ist das Ergebnis einer Smithers Studie (Smithers Report „The Future of Global Nonwoven Wipes to 2023“, 2018). © Lenzing

 
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Robert van de Kerkhof, Mitglied des Vorstands, Lenzing Gruppe, begrüßt die Maßnahmen der EU, „um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren und den Übergang zu echten Kreislaufmodellen zu fördern“ © Lenzing AG/Hermann Wakolbinger

 

Die Einwegkunststoffrichtlinie sieht eine einheitliche Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Produkte auf der Verpackung oder auf dem Produkt selbst vor. Darunter fallen etwa Damenhygiene-Produkte und Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege, die Kunststoffe enthalten.

Die Lenzing Gruppe begrüßt den Erlass der Leitlinien zur Umsetzung der am 5. Juni 2019 in Kraft getretenen Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904*. Die EU-Kommission präzisiert darin, welche Produkte in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, und sorgt damit für Klarheit im gemeinsamen Kampf der EU-Mitgliedsstaaten gegen die Umweltverschmutzung durch Plastikabfälle.

Robert van de Kerkhof, Vorstand Lenzing Gruppe:

„Die Verschmutzung der Umwelt – insbesondere der Meere – ist eines der größten Probleme unserer Zeit. Insofern begrüßen wir die Maßnahmen der EU, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren und den Übergang zu echten Kreislaufmodellen zu fördern. Lenzing investiert seit vielen Jahren in die Entwicklung von nachhaltigen und innovativen Lösungen für die Textil- und Vliesstoffbranchen und wird auch in Zukunft intensiv daran arbeiten, eine systemische Veränderung in Richtung Kreislaufwirtschaft zu erzielen.“

Eine nachhaltige Alternative

Eine im Oktober 2019 durchgeführte Marketagent-Umfrage** aus dem deutschsprachigen Raum belegt, dass 9 von 10 Konsumenten ihr Kaufverhalten bei Feuchttüchern sofort ändern würden, sollte sich herausstellen, dass ihr aktuelles Produkt Kunststoff enthält. Dieses Ergebnis lässt darauf schließen, dass sich mit Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffartikel eine neue Marktdynamik entwickelt.

Lenzing gibt Konsumenten eine Orientierungshilfe bei ihren Kaufentscheidungen: Produkte, die das Logo der Marke Veocel auf der Verpackung tragen, folgen strengen Zertifizierungskriterien. Damit haben Konsumenten die Gewissheit, dass diese biologisch abbaubares, cellulosisches Material enthalten.

  • Eine nachhaltige und innovative Alternative bieten die holzbasierten und biologisch abbaubaren Cellulosefasern von Lenzing und der Marke Veocel.

#ItsInOurHands

Mit ihrer Umweltinitiative #ItsInOurHands unterstützt Lenzing gemeinsam mit ihren Partnern seit Ende 2019 eine Bewegung, um mehr Bewusstsein und Transparenz für Materialien in Feuchttüchern zu schaffen. Eine Online-Plattform sowie eine engagierte Community stärken das Bewusstsein von Herstellern und Verbrauchern und treiben dadurch nachhaltige Alternativen voran.

*Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

**Repräsentative Marketagent Online-Umfrage, n = 1.005 (14 - 69 Jahre aus Österreich und Deutschland). itsinourhands.com