05.12.23 – EU-Parlament
Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung
Die EU hat eine vorläufige Vereinbarung über neue „Ökodesign“-Regeln getroffen, um nachhaltige Produkte zur Norm zu machen. Diese Regeländerungen zielen darauf ab, Produkte langlebiger zu machen und Reparaturen, Upgrades und Recycling zu erleichtern. Ein Verbot der Zerstörung unverkaufter Kleidung und Schuhe ist ebenfalls Teil der Vereinbarung.