05.12.23 – EU-Parlament
Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung
Die EU hat eine vorläufige Vereinbarung über neue „Ökodesign“-Regeln getroffen, um nachhaltige Produkte zur Norm zu machen. Diese Regeländerungen zielen darauf ab, Produkte langlebiger zu machen und Reparaturen, Upgrades und Recycling zu erleichtern. Ein Verbot der Zerstörung unverkaufter Kleidung und Schuhe ist ebenfalls Teil der Vereinbarung.
Wirtschaftsbeteiligte müssen künftig zerstörte unverkaufte Güter melden und begründen. Ein spezifisches Verbot der Zerstörung unverkaufter Bekleidung und Schuhe wird zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (sechs Jahre für mittelständische Unternehmen) wirksam. Die Berichterstatterin Alessandra Moretti betont, dass es an der Zeit ist, das Modell des rücksichtslosen Konsums zu beenden. Nachhaltige Produkte sollen zur Norm werden, was es Verbrauchern ermöglicht, energieeffiziente und umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen. Das Verbot der Zerstörung unverkaufter Textilien und Schuhe soll auch die Produktionsweise der Fast-Fashion-Branche beeinflussen. Bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann, müssen Parlament und Rat sie formell genehmigen. Die vorgeschlagenen Regeländerungen, Teil eines Pakets zur Kreislaufwirtschaft, würden für fast alle Produkte auf dem Binnenmarkt gelten (außer Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln und lebenden Organismen).
Quelle: Europäisches Parlament Mitteilungen, „Deal on new EU rules to make sustainable products the norm“, 05.12.2023