17.07.26 – Energie- und Stromkosten in der Textilindustrie
Strompreiskompensation bis 2030 nutzen
Energieintensive Textilunternehmen können über BECV und Strompreiskompensation einen großen Teil ihrer CO2-Kosten zurückholen. Die Frist für Anträge bei der DEHSt endet bereits am 17. August 2026.

„Allein durch die vom IVGT begleiteten BECV-Anträge konnten Mitgliedsunternehmen bislang jährlich rund 500.000 Euro an CO?-Kosten zurückerhalten“, erklärt Michael Pöhlig. © IVGT
