AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Meisenbach GmbH,

Geisfelder Straße 14,

96050 Bamberg

(I) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Anzeigenbeilagen

  1. Werbeauftrag; Geltungsbereich

„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen oder Einhefter eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung zwischen der Meisenbach GmbH (nachfolgend „Meisenbach“) und dem Auftraggeber (im folgenden „AG“).

  1. Vertragsschluss

(1) Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss abzunehmen, außer wenn sie ausdrücklich für eine längere Laufzeit abgeschlossen worden sind. Gültig ist nur, was schriftlich vereinbart oder vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist.

(2) Erhöht ein AG seinen Anzeigenauftrag oder schließt ihm einen neuen Auftrag an und vermehrt hierdurch die Zahl der innerhalb Ein- oder Zweijahresfrist erscheinenden Anzeigen, so wird der evtl. höhere Nachlass auch für die bereits erschienenen Anzeigen gewährt.

(3) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen der gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

  1. Anzeigenaufträge und besondere Bedingungen

(1) Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort «Anzeige» versehen.

(2) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.

(3) Beilagen und Einhefteraufträge sind darüber hinaus für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage oder des Einhefters und deren Billigung bindend. Beilagen und Einhefter, die Fremdanzeigen enthalten oder durch ihre Aufmachung den Eindruck erwecken, redaktioneller Bestandteil der Zeitschrift zu sein, werden nicht angenommen.

(4) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem AG unverzüglich mitgeteilt.

(5) Anzeigenaufträge können bis zum Anzeigenschlusstermin storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich oder in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der AG die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

  1. Anzeigeninhalt

(1) Der AG trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Außerdem obliegt es dem AG, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen.

(2) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der AG verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.

  1. Zahlungsminderung, Schadensersatzanspruch, Druckfehler

(1) Der AG hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

(2) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

(3) Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

(4) Für Druckfehler ist der AG selbst verantwortlich, wenn ihm vom Verlag ein Korrekturabzug übersandt worden war und der Fehler nicht korrigiert oder der Korrekturabzug nicht oder zu spät zurückgesandt wurde.

  1. Zahlung, Rechnung und Kosten

(1) Zahlbar sind die Anzeigenrechnungen innerhalb acht Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, nach 30 Tagen rein netto. Bei Vorauszahlung 3 % Skonto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in einer Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und die Einzugskosten berechnet. Auch darf der Verlag die weitere Erledigung des Auftrages bis nach Zahlung der bereits erschienenen Anzeigen zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

(2) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AG ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

(3) Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.

(4) Die Anzeigenpreise enthalten keine Kosten für grafische Arbeiten sowie für die Anfertigung von Fotos oder von digitalen Daten. Sind solche Arbeiten für die Ausführung des Anzeigenauftrages erforderlich, so werden sie gesondert berechnet. Auch erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen können dem AG in Rechnung gestellt werden.

  1. Druckunterlagen und Nachweis

(1) Der Verlag weist dem AG die Auflage der mit den Anzeigen belegten Druckschrift auf Wunsch nach.

(2) Die Druckunterlagen, die der AG nicht ausdrücklich zurückfordert, werden vom Verlag zwei Jahre aufbewahrt, doch ist der Verlag nicht zum Ersatz von Schäden und Verlusten verpflichtet, die durch höhere Gewalt entstehen.

(II) Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft mit Online-Medien

 

  1. Werbeauftrag; Geltungsbereich

(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in digitalen Informations- und Kommunikationsdiensten (ohne ePaper), insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Meisenbach GmbH (nachfolgend „Meisenbach“) und dem Auftraggeber (im folgenden „AG“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des AG erkennt Meisenbach nicht an, es sei denn, Meisenbach hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die aktuelle Preisliste für das jeweilige Medium und die technischen Werbemittel-Spezifikationen.

  1. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.B. Banner),

- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom AG genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AG oder eines Dritten liegen.

(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Anordnung und/oder Gestaltung nicht als solche erkennbar sind (z. B. sogenannte Textfeldanzeigen), werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

(3) Für die Veröffentlichung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweiligen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderformate sind nach Rücksprache und Prüfung durch Meisenbach möglich.

  1. Vertragsschluss

(1) Werbeaufträge werden telefonisch, per Post, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen. Der Auftrag stellt ein Angebot an Meisenbach zum Abschluss eines Werbeauftrags dar. Der Eingang des Auftrags wird von Meisenbach bestätigt und deren Einzelheiten aufgeführt (Auftragsbestätigung).

(2) Soweit die Werbung für Online-Medien auf den Internetseiten von Meisenbach aufgeführt und inhaltlich beschrieben wird, stellt dies kein Angebot zum Verkauf der Dienstleistungen im juristischen Sinne dar. Erst mit seiner Beauftragung gibt der Auftraggeber ein Angebot auf den Abschluss eines Online-Medien Werbevertrags im Sinne von §145 BGB ab.

(3) Ein Vertrag über Online-Werbemittel kann pro Einzelwerbemittel oder eine Anzahl abgeschlossen werden. Es können feste Termine für einzelne Veröffentlichungen vereinbart werden. Es ist auch möglich, einzelne Aufträge über einen Zeitraum auf Abruf abzuwickeln, siehe Pkt. 4. vorbehaltlich entgegenstehender persönlicher Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich zustande durch

- das Angebot zum Vertragsschluss durch den AG in Textform

- durch die Annahme des Auftrages durch die Auftragsbestätigung durch Meisenbach in Textform oder durch Veröffentlichung des Werbemittels. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich unverbindlich.

(4) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, zustande. Soll ein Werbetreibender AG werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Meisenbach ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(5) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-Up Werbung) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail – entsprechend dem Signaturgesetz – geschlossenen Vereinbarung.

(6) Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Preisliste bzw. Verlagsberechnung, Maßgeblich für die Abrechnung der Werbeauslieferung sind die AdImpression (AIs) gemäß AdServer Meisenbach. Ein AI ist definiert als Serveraufruf eines Werbemittels vom AdServer Meisenbach.

(7) Von einem Vertragsabschlussausgeschlossen sind Verbraucher in Sinne von §13 BGB.

  1. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.

  1. Terminverschiebung

Die Verschiebung eines vereinbarten Kampagnenstarts durch AG ist nur in Textform möglich. Bis fünf Werktage bis 14 Uhr vor dem zunächst vereinbarten Veröffentlichungstermin.

  1. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der AG berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4. genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

  1. Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist nur in Textform bis spätestens drei Wochen vor der vereinbarten Veröffentlichung möglich. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich. Bei Stornierung nach Fristablauf wird der volle Auftragswert fällig.

  1. Veröffentlichungszeitraum, Platzierung und Rotation

Der Veröffentlichungszeitraum bestimmt sich nach den gebuchten AdImpression und/oder dem gebuchten Zeitraum. Ein Anspruch auf Platzierung eines Werbemittels in einer bestimmten Position auf dem jeweiligen digitalen Medium besteht nur insoweit dies im Auftrag vorgegeben ist und durch Meisenbach bestätigt wurde. Die Platzierung wird vom AG und Meisenbach einvernehmlich vorgenommen. Hat der AG keinen Platzierungswunsch genannt, ist die Bestätigung von Meisenbach maßgeblich. Werden mehrere Werbemittel für eine Buchung geliefert, lässt Meisenbach standardmäßig rotieren, sofern der AG keinen Motivplan geliefert hat.

  1. Datenanlieferung

(1) Der AG ist verpflichtet, ordnungsgemäße, den technischen Vorgaben von Meisenbach entsprechende Werbemittel in der endgültigen digitalen Form rechtzeitig, d. h. mindestens sechs Arbeitstage vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter, ungeeigneter oder bei verspäteter Lieferung der Werbemittel ist Meisenbach nicht zur Verbreitung des Werbemittels verpflichtet. Ist erkennbar, wer der Absender des entsprechenden Werbemittels ist, so weist Meisenbach den Auftraggeber unverzüglich daraufhin, dass das Werbemittel nicht verbreitet wird. Meisenbach ist ohne entsprechenden Auftrag des Auftraggebers nicht verpflichtet, das Werbemittel in eine veröffentlichungsfähige Form zu bringen.

Sind die Dateien auf dem Server des AG oder eines Dritten abgespeichert, teilt der AG unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen die URL des zu schaltenden Werbemittels mit.

Will der AG Werbemittel austauschen, verändern oder von einem bestehenden Motivplan abweichen, wird Meisenbach prüfen, ob diese Änderung bzgl. des ursprünglich vereinbarten Veröffentlichungstermins noch vorgenommen werden kann. Ist das nicht der Fall, bleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung.

Sollte der Auftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, verspäteter oder unterbliebener Anlieferung von einwandfreien und geeigneten Werbemitteln nicht durchgeführt werden können und keine Ersatzbuchung eines Dritten erfolgen kann, ist der AG zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Bewahrt Meisenbach die Werbemittel auf, ohne dazu ausdrücklich verpflichtet zu sein, so geschieht dies maximal für drei Monate.

(3) Kosten von Meisenbach für vom AG gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der AG zu tragen.

  1. Ablehnungsbefugnis

(1) Meisenbach behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder

- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde

- deren Veröffentlichung für Meisenbach wegen des Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

(2) Insbesondere kann Meisenbach ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

(3) Meisenbach ist berechtigt, die Schaltung des Werbemittels vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der mit der Werbung verbundene Hyperlink verweist. Meisenbach wird den Kunden über die Sperrung unterrichten und dieser hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Meisenbach kann dem Kunden anbieten, das Werbemittel durch ein alternatives Werbemittel und/oder durch einen Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Kundennach Nachweis durch Meisenbach in Rechnung gestellt werden. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(4) Meisenbach ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel gänzlich zurückzuziehen, wenn der Kunde nachträglich unababgesprochene Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt oder die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht dem Kunden keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei Meisenbach seinen vereinbarten Vergütungsanspruch behält.

(5) Meisenbach behält sich ausdrücklich das Recht vor, solche Werbeschaltung abzulehnen, die in Zusammenhang stehen mit der Nutzung von Mehrwertdiensterufnummern, insbesondere für sog. „Dialer“ über 0190iger oder 0900er Rufnummern.

  1. Gewährleistung des Auftraggebers

(1) Der AG gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der AG stellt Meisenbach im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird Meisenbach von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Meisenbach nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(3) Der Auftraggeber überträgt Meisenbach sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

(4) Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

(5) Der Kunde garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.

  1. Gewährleistung von Meisenbach

(1) Meisenbach gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine möglichst dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.

(2) Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft - und/oder Hardware (z.B. Browser) oder

- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder

- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall

- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern).

(3) Da auch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes Serverausfälle nicht ausgeschlossen werden können, entfällt die Zahlungspflicht des AG erst dann und nur so lange, als der AdServer für mehr als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung ausgefallen ist; weitere Ansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

(4) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels, die keinen unwesentlichen Fehler darstellt, hat der AG Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Außerhalb seines Herrschaftsbereichs trägt Meisenbach nicht die Gefahr des Datenverlusts auf dem Übertragungsweg. Eine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit wird nicht übernommen. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einen Server von Meisenbach.

(5) Sind etwaige Mängel bei den Werbeunterlagen nicht offenkundig, so hat der AG bei darauf beruhender ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der AG nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

  1. Leistungsstörungen

(1) Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Meisenbach nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt.

(2) Bei Nachholen in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Meisenbach bestehen.

  1. Preise

(1) Sämtliche Preise richten sich nach den auf den Internetseiten bzw. in den Mediamappen von Meisenbach vorhandenen Preisangaben.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1. Nachlasserstattung

(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Meisenbach nicht zu vertreten hat (siehe Ziffer 13. (2)), so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass Meisenbach zu erstatten.

(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

(3) Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

  1. Fälligkeit und Zahlung; Verzug

(1) Sofern keine besonderen Zahlungsziele vereinbart werden, bestimmt sich die Fälligkeit der geschuldeten Zahlung nach dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum. Ist in der Rechnung kein Fälligkeitsdatum angegeben, sind Zahlungen mit Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen sind jeweils ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto von Meisenbach zu leisten.

(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Meisenbach berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Meisenbach ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Meisenbach berechtigt, diesen geltend zu machen.

(3) Meisenbach kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(4) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers wie z.B. wiederholter Zahlungsverzug berechtigen Meisenbach, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Meisenbach unbestritten sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Kündigung

(1) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (fortlaufender Werbeauftrag) bleibt unberührt. Meisenbach ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Besteller trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß Ziff. 18 nicht nachkommt. Meisenbach kann im Falle einer außerordentlichen Kündigung das oder die Werbemittel mit sofortiger Wirkung absetzen. Der Differenzbetrag zwischen gewährtem Rabatt und dem lt. Preisliste zustehendem Rabatt hat der AG an den Verlag zu erstatten.

(2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

  1. Platzierungsbestätigungen

Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann Meisenbach nicht haftbar gemacht werden.

(III) Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Abonnement-Geschäft mit Digital- und Printausgaben

  1. Geltungsbereich

Meisenbach führt sämtliche Bestellungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen sowie den ergänzenden besonderen vertraglichen Bestimmungen zu den jeweiligen digitalen und gedruckten Abonnement-Angeboten, über die der Kunde gesondert informiert wird, aus. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Meisenbach GmbH (nachfolgend „Meisenbach“) und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  1. Vertragspartner und Vertragsabschluss

(1) Vertragspartner bei digitalen Abonnementverträgen ist:

Meisenbach GmbH

Geisfelder Straße 14

96050 Bamberg

Telefon: +49 951 861-0

Fax: +49 951 861-158

Mail: info@meisenbach.de 

(2) Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird Meisenbach den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt zugleich die verbindliche Annahme der Bestellung dar.
     
(3) Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen erkennt Meisenbach nicht an, es sei denn, diese werden von Meisenbach schriftlich gesondert bestätigt.
     
(4) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Meisenbach gespeichert und dem Kunden auf dessen Verlangen nebst diesen AGB durch E-Mail zugesandt.

Vertragsschluss

(5) Bei Digitalausgaben müssen Sie sich als Nutzer des Digital-Abos bei dem Verlag registrieren lassen. Das machen Sie in der Anmelde- bzw. Bestellmaske, indem Sie die abgefragten Daten korrekt angeben. Sollte sich bei Ihren Daten etwas ändern, so teilen Sie dies dem Verlag unverzüglich mit. Nach erfolgter Registrierung durch Sie, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail. Sie können sich nach der Anmeldung den Vertragstext und die bei der Anmeldung angegebenen Daten während des Registrierungsvorganges ausdrucken. In dem Moment, in dem der Verlag Ihnen den Auftrag bestätigt, beginnt das Vertragsverhältnis mit Ihnen und Sie können das Digital-Abo nutzen.

  1. Widerrufsrecht

(1) Sofern der Kunde Verbraucher im Sinn des § 13 BGB ist, hat er das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Kunde kann den Widerruf schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, per E-Mail oder durch einfache Rücksendung der (gedruckten) Ware erklären.

 (2) Der Widerruf ist an folgende Anschrift zu richten:
   

Meisenbach GmbH,
Geisfelder Straße 14,

96050 Bamberg

Telefon: +49 (0) 951 861-101
Telefax: +49 (0) 951 861-149
E-Mail: vertrieb@meisenbach.de

(3) Verbraucher im Sinn des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) § 3 Ziffer 1 und 2 dieser AGB gelten nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (vgl. § 3.3.) ist und er ein Abonnement in einem Gesamtwert von maximal 200,00 EUR bestellt hat. In diesem Fall steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.
     
(5) Wenn der Widerruf Waren im Wert bis zu einem Betrag von 40,00 EUR betrifft, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
     
(6) Wenn der Kunde die Ware bereits benutzt hat und die Ware Gebrauchsspuren aufweist, insbesondere wenn die versiegelte oder verschweißte Ware durch den Kunden geöffnet wurde, kann der Kunde den Vertrag nicht mehr widerrufen.    

  1. Zahlung, Fälligkeit, Verzug

(1) Der Rechnungsbetrag ist sofort – ohne Abzug – zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt entweder per Rechnung oder per Kreditkarte (Euro-/ Mastercard, VISA, American Express). Die Umsatzsteuer wird in den Rechnungen immer gesondert ausgewiesen.
     
(2) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so kann Meisenbach während des Verzugs bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinn des § 13 BGB (vgl. § 3.3) sind, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz, bei Kunden, die Verbraucher im Sinn des § 13 BGB (vgl. § 3.3) sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugsbeginn schuldet der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR.
     
(3) Werden Meisenbach Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, oder zahlt dieser fällige Beträge nicht bedingungsgemäß, so ist Meisenbach berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend zu machen. Darüber hinaus darf Meisenbach von laufenden Verträgen zurücktreten oder Sicherheiten verlangen.

  1. Lieferung und Verfügbarkeit

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
     
(2) Lieferbeginn bei Abonnements ist die nächste Ausgabe, sofern die Bestellung rechtzeitig, d.h. mindestens sieben Tage vorher, bei Meisenbach eingegangen ist.
     
(3) Die Abopreise der Printausgabe beinhalten Porto- und Verpackungskosten. Bei allen anderen Bestellungen werden die Portokosten dem Kunden zusätzlich berechnet.
     
(4) Meisenbach ist zu Teillieferungen berechtigt.
     
(5) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung des Transports bestimmte Person auf den Kunden über.
     
(6) Ist der Kunde Verbraucher im Sinn des § 13 BGB (vgl. § 3.3), geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe auf den Kunden über.
     
(7) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.

(8) Wenn der Kunde mit einer Zahlungspflicht in Höhe von mindestens zwei Ausgaben für mindestens einen Monat in Verzug gerät, kann Meisenbach den Vertrag kündigen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt vorbehalten.

  1. Besondere Bedingungen für Abonnements

(1) Beim Mini-Abo erhält der Kunde die nächsten drei Ausgaben der gewünschten Zeitschrift.
     
(2) Das Mini-Abo verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr und wird als reguläres Jahresabonnement geführt, wenn der Kunde nicht spätestens sieben Tage nach Erhalt der dritten Ausgabe das Abo schriftlich gegenüber Meisenbach kündigt. Ab der Verlängerung gelten die Konditionen, insbesondere die Preise, des regulären Jahresabonnements.
     
(3) Die Mindestlaufzeit des Jahresabonnements beträgt ein Jahr. Danach verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde das Jahresabonnement nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf kündigt.
     
(4) Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Danach – nach Ablauf der Mindestlaufzeit – beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende.
     
(5) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Sie muss bei Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag zuvor unter Fristsetzung angedroht werden.
     
(6) Sämtliche Kündigungen haben schriftlich gegenüber Meisenbach zu erfolgen.
     
(7) Meisenbach kann den Abonnementpreis entsprechend anheben.

  1. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Meisenbach aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zukünftig zustehen, behält sich Meisenbach das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.   

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Meisenbach berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

  1. Gewährleistung, Haftung Beanstandungen und Mängel

(1) Gewährleistung, Haftung Beanstandungen und Mängel des Kunden nimmt Meisenbach entgegen unter:

Meisenbach GmbH,

Geisfelder Straße 14,

96050 Bamberg

Telefon: +49 (0) 951 861-101

Telefax: +49 (0) 951 861-149

E-Mail: vertrieb@meisenbach.de
     
(2) Ist die Ware mangelhaft, leistet Meisenbach grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware.
     
(3) Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufes (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung).
     
(4) Meisenbach haftet bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung für den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Meisenbach.
     
(5) Gegenüber Unternehmern haftet Meisenbach bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

  1. Leistungspflichten und -störungen

(1) Solange Meisenbach ohne sein Verschulden die Zeitschrift nicht oder nur unter wesentlich erschwerten Bedingungen beschaffen kann, sind beide Parteien von den Leistungspflichten befreit. Für diese Zeit der Leistungsverhinderung erteilt Meisenbach dem Kunden eine Gutschrift, die mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet werden kann.

(2) Sollten aufgrund von Leistungsstörungen im Internet oder als Folge höherer Gewalt oder von Arbeitskampfmaßnahmen die digitalen Angebote des Verlages nicht erscheinen können, haben Sie keinen Anspruch auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadenersatz. Im Falle vorübergehender Bezugsunterbrechungen durch notwendige Wartungsarbeiten oder systembedingte Störungen des Internets bei Fremdprovidern haben Sie ebenfalls keine Ansprüche auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadenersatz. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit ihres Online-Zuganges.

  1. Pflichten des Nutzers; Nutzungsrechte

(1) Der Kunde eines digitalen Abos ist verpflichtet, sein Passwort und seinen Account nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für von ihm verschuldete, missbräuchliche Verwendungen seines Accounts.

(2) Der Kunde darf die zur Nutzung von Meisenbach bereitgestellten Services nur für seine eigenen Informationszwecke nutzen. Dazu ist es ihm gestattet, die ihm zugänglich gemachten Informationen auszudrucken und – soweit die Möglichkeit des Speicherns von Meisenbach angeboten wird – auf ihm gehörigen Datenträgern zu speichern. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung der Informationen ist nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Inhalte an Dritte weiterzugeben oder für sonstige eigene Zwecke außerhalb des Informationszwecks zu verwenden, z.B. im Rahmen eines eigenen Angebots. Assistenten des Nutzers und IT-Service-Provider sind keine Dritten im vorgenannten Sinne. Ferner darf der Kunde die angebotenen Inhalte in keiner Form bearbeiten, z. B. verändern, übersetzen oder Urheberbezeichnungen entfernen. Sämtliche Rechte bleiben Meisenbach bzw. dem jeweiligen Urheber vorbehalten.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Rechte Dritter einschließlich der Rechte von Meisenbach zu respektieren.

 

(IV) Allgemeine Bedingungen für Anzeigen-Kunden und Abonnenten

 

  1. Datenschutz

(1) Meisenbach ist zur Verarbeitung und Speicherung der elektronischen Daten des Kunden nach den Bestimmungen des Datenschutzes berechtigt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Um feststellen zu können, wie Angebote für AG und Kunden verbessert werden können, werden allgemeine, nicht-bezogene insbesondere statistische Daten über die Nutzung der Online- und Mobile-Leistungen von Meisenbach festgehalten. Daten und Informationen aus Server-Protokolldateien werden auf ganzheitlicher Basis zusammengefasst und für Statistiken und Analysen genutzt.

(3) Meisenbach verwendet die Daten nur in der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

  1. Gerichtstand, Erfüllungsort, geltendes Recht

(1) Gerichtstand und Erfüllungsort ist, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt, Bamberg.
     
(2) Soweit zulässig, wird ausschließlich die Geltung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
     
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

  1. Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Meisenbach nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, mithin solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten), auf den nach Art der Dienstleistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden, des Weiteren unbegrenzt bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers.

(2) Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche oder außervertraglicher Haftung von Meisenbach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt, Bamberg. Auch wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des AG im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn der AG nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Bamberg vereinbart.

  1. Werbungsmittler

Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die AG weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt weiter­gegeben werden.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Auf das Vertragsverhältnis zwischen Meisenbach und dem AG ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts anwendbar.

(3) Ist der AG Kaufmann im Sinne des HGB, so ist Bamberg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Meisenbach und dem AG.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.