13.03.25 – Rechtsschutz — read English version

Karl Mayer gewinnt Markenrechtsstreit

Die Reputation der Markenfamilie Prowarp, Karl Mayer Prosize und Prodye für die Kettvorbereitung verleitet zur Nachahmung, gegen die sich Karl Mayer mit einem langwierigen Prozess in der Türkei erfolgreich gewehrt hat.

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Karl Mayer hat Marken für viele seiner innovativen Fabrikate eintragen lassen, darunter Prowarp für seine Sektionalschärmaschine im Jahr 2015. © Karl Mayer

 

Die Mitbewerber Proteknik Tekstil San. ve Dis Tic. A.S. und Prosmh Makina Pazarlama Sanayi ve Ticaret Anonim Sirketi hatten sich mit der Nutzung der Marken unlautere Vorteile verschafft. Eine Abmahnung konnte die anhaltende Verletzung der Markenrechte nicht stoppen. Erst ein Urteil des Regionalgerichts mit Wirksamkeit zum 12. Dezember 2024 gibt Karl Mayer Recht und untersagt die kommerzielle Verwendung der strittigen Begriffe im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Verkauf, der Verpackung, der Lagerung und dem Vertrieb der Wettbewerbsmaschinen. Das Verbot ist im gesamten Geltungsbereich der Markenrechte zu berücksichtigen, also in der Türkei, aber auch bei allen Online-Aktivitäten.

„Wir haben viel Geld in die Hand genommen und sind fast sieben Jahre lang gerichtlich drangeblieben, um unsere Technologie mit ihren Alleinstellungsmerkmalen und damit unsere Kunden und unsere Reputation zu schützen“, freut sich Martin Fuhr, Bereichsleiter Produktportfoliomanagement des Geschäftsbereichs Kettvorbereitung bei Karl Mayer.