26.08.22 – Außenwirtschaft

Keine Zölle in der Schweiz ab 2024

Zum 1. Januar 2024 hebt die Schweiz ihre Industriezölle auf. Im präferenziellen Warenverkehr sind weiter Nachweispflichten zu beachten.

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Der Bundesrat hat das Datum des Inkrafttretens der Änderung des Zolltarifgesetzes zum 1. Januar 2024 festgelegt. © Junial Enterprises/stock.adobe.com

 

Mit der Änderung des Zolltarifgesetzes schafft die Schweiz Zölle für sämtliche Industrieprodukte ab. Gleichzeitig wird der Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Ziel ist es, zum einen den Import von Industrieprodukten zu erleichtern. Zum anderen sollen Schweizer Unternehmen einen günstigeren Zugang zu Vorprodukten aus Drittländern erhalten. Das Parlament hatte der Änderung des Zolltarifgesetzes bereits im Oktober 2021 zugestimmt. Der Bundesrat hat das Datum des Inkrafttretens zum 1. Januar 2024 festgelegt. Bei Veredelungsverkehren mit der Schweiz im Rahmen der Paneuromed sollten deutsche Firmen trotz der Zollfreiheit nicht auf Präferenznachweise verzichten: Diese sind häufig notwendig, damit in der Schweiz weiterverarbeitete Produkte wieder zollfrei in die EU und andere Länder der Paneuromed ausgeführt werden können.