02.03.21 – Technologie zur Umsetzung der Vorschriften ist vorhanden — read English version
Setlog: Lieferkettengesetz ist überfällig
SCM-Spezialist Setlog entwickelt Drei-Phasen-Modell, damit Unternehmen Transparenz in ihre Wertschöpfungskette bringen.
Um Unternehmen dabei zu unterstützen, das von der großen Koalition vor Kurzem angeschobene Lieferkettengesetz umzusetzen, setzt der Bochumer Software-Anbieter Setlog auf ein Drei-Phasen-Modell. Es dient dazu, dass Firmen Transparenz in ihre Supply Chain bringen. Das Modell basiert auf der Nutzung des cloudbasierten IT-Tools „OSCA VCM (Vendor & Compliance Management)“, das zahlreiche Konsumgüteranbieter im Einsatz haben.
Setlog-Vorstand Ralf Düster:
„Das Lieferkettengesetz ist überfällig angesichts der Tatsache, dass derzeit gerade mal ein Fünftel der deutschen Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ihrer Sorgfaltspflicht in puncto Einhaltung der Menschenrechte nachkommt. Ich kann gut verstehen, wenn Kritiker eine EU-weit harmonisierte Lösung fordern, damit der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Es leuchtet mir auch ein, dass nicht mit einer einfachen E-Mail und ohne schwerwiegende Beweise ein Verfahren gegen eine Firma in Gang gesetzt werden kann. Aber das Argument, dass die geplanten Regelungen zur Kontrolle der Lieferanten im ersten Kettenglied technisch nicht machbar und zu bürokratisch sind, haben unsere Kunden schon vor Jahren widerlegt. Wenn die Supply Chain-Partner über eine gemeinsame Software kommunizieren, bringen sie Transparenz in die Kette. Wer aber heute mit Telefonanrufen, E-Mails oder selbst erstellten Excel-Listen seine weltweite Supply Chain steuert, ist nicht zeitgemäß aufgestellt.“
In dem Tool von Setlog können Unternehmen aller Branchen ihre kundenspezifischen Anforderungen entlang ihrer Lieferketten hinterlegen. Sie können beispielsweise spezielle Vorgaben für die Prüfung von Zulieferern erstellen, eigene Prozesse definieren, einen individuellen Verhaltenscodex aufstellen sowie klar definierte Korrekturmaßnahmen der Lieferanten einfordern und verfolgen. Firmen können auch festlegen, dass Supply Chain-Partner individuelle Fragebögen beantworten müssen und unangekündigte Prüfungen stattfinden. Beim Einsatz des Tools ist es nicht relevant, nach welchen Richtlinien ein Unternehmen auditiert wird – ob nach Fair Ware, Fairtrade, BSCI, Sedex oder anderen Siegeln.
Setlog-Vorstand Düster rät Unternehmen, sich bereits jetzt auf die neuen Regelungen vorzubereiten, obwohl das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern erst ab 2023 und für Firmen mit mehr als 1.000 Angestellten ab 2024 gelten soll.
„Mit der Implementierung einer Software ist es nicht getan. Es geht vielmehr darum, einen idealen Prozess zu finden. Das geht nicht in vier Wochen“, so Düster.
Die Erfahrungen von Setlog haben gezeigt, dass ein Drei-Phasen-Modell am schnellsten zu den gewünschten Resultaten führt. Sie lauten:
1. Zusammenstellung einer kollaborativen Lieferkette:
Es geht darum, die richtigen Partner für ein künftiges zentrales IT-Tool zu identifizieren und zu integrieren. Partner sind unter anderem Lieferanten, Fabriken, Lager, Einkaufbüros, Qualitätsprüfungsstellen, Labore und Kunden.
2. Reorganisation der Partner:
Kurzfristig muss geklärt werden, wer mit wem zusammenarbeitet und wie die Struktur der Lieferkette aussehen soll. Langfristiges Ziel sollte sein, dass die Partner anhand von definierten Kriterien ausgewählt werden. Beispielsweise kommen für Unternehmen nur noch diejenigen Lieferanten als künftige Partner in Betracht, die den Verhaltenskodex erfüllen, regelmäßige Qualitätskontrollen durchführen und toxikologische Grenzwerte in der Produktion einhalten. Wichtig dabei: Es muss klare Verantwortlichkeiten und Vorgaben für die Unternehmen geben.
3. Einsatz von Software.
Das IT-Tool soll Medienbrüche auflösen. Alle Partner müssen zentral auf einem kundenbasierten Softwareprodukt arbeiten, um Informationen in Echtzeit austauschen zu können. Die Prozessschritte lauten: definieren, verifizieren und verbessern.
Vier Themen sind dabei von Bedeutung: Die Einhaltung von Standards (Profile, Richtlinien, Stammdaten), regelmäßige Audits (Beauftragung und Einleitung von Korrekturmaßnahmen), die Zusammenarbeit (Beantwortung von Umfragen) sowie die Bewertung der Maßnahmen (Reporting).
Der Bundesregierung zufolge laufen rund 80 Prozent des weltweiten Handels über die Supply Chain-Netzwerke transnationaler Unternehmen. Bei vielen fehlt eine staatliche Kontrolle des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. In zahlreichen Fällen sind in der Warenproduktion auch Minderjährige tätig. Eine Auswertung der Bundesregierung zeigte 2020, dass nur etwa ein Fünftel aller in Deutschland sitzenden Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten ihrer Sorgfaltspflicht in puncto Einhaltung der Menschenrechte nachkommen, wie sie die Vereinten Nationen in ihren Leitprinzipien formuliert haben. Da die freiwillige Selbstverpflichtung nicht zum gewünschten Ergebnis führte, sah sich die Bundesregierung in der Verantwortung, eine gesetzliche Vorschrift zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht in den Supply Chains zu erlassen.