16.02.21 – BMZ: Ein Gesetz für faire Lieferketten

Lieferkettengesetz: Ein Gesetz, viele Meinungen – Bundesentwicklungs-minister Dr. Gerd Müller

„Die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und unseres Wohlstandes werden.“ Dr. Gerd Müller

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Dr. Gerd Müller zum Lieferkettengesetz: „Ein Signal an uns alle. Auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir produzieren fair und wir kaufen fair.“ Im Bild: Dr. Gerd Müller, Näherei in Äthiopien. © photothek.net / Michael Gottschalk

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vorschläge für die Eckpunkte eines Lieferkettengesetzes erarbeitet. Das Gesetz soll definieren,

  • welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie Unternehmen diesen in ihren Lieferketten nachkommen können.
  • Unternehmen dazu verpflichten, über ihre Anstrengungen Bericht zu erstatten.
  • die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern vor Gericht stärken.
  • einen Weg eröffnen, Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend zu machen.

Gründe, für eine gesetzliche Regelung sind u. a.:

  • Das freiwillige Engagement der Unternehmen reicht nicht aus.
  • In den vergangenen Jahren ereigneten sich weltweit immer wieder Katastrophen, an denen deutsche Unternehmen durch ihre Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt beteiligt waren.
  • Weltweit müssen 152 Mio. Kinder laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Bedingungen arbeiten, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben.
  • 73 Mio. von ihnen leiden unter Arbeitsbedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind.
  • Die Verletzung von Menschenrechten darf kein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen sein.
  • Die Rechte von Betroffenen müssen besser geachtet werden. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen brauchen Zugang zu Gerichten.
  • Deutschland ist nach den USA und China das drittgrößte Importland und hat damit einen wichtigen Stellenwert im globalen Lieferkettennetzwerk. Deutschland sollte als Vorreiter Verantwortung übernehmen.
  • Mehr als 60 Unternehmen sprechen sich bereits für ein Sorgfaltspflichtengesetz aus. Über 200.000 Deutsche fordern in einer Petition ein Sorgfaltspflichtengesetz für Deutschland.

Das Ziel: Faire und nachhaltige Lieferketten in Europa und weltweit

1. Faire Lieferketten in Europa: Das Gesetz soll Berichts- und Handlungspflichten vorsehen, die sich an internationalen Vorgaben wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für multinationale Unternehmen orientieren:

  • Unternehmen müssen darüber berichten, wie sie Risiken in der Lieferkette analysieren,
  • Präventionsmaßnahmen in der Geschäftspolitik verankern,
  • Abhilfemaßnahmen ergreifen und einen Beschwerdemechanismus etablieren.

2. Fairer Handel – Grundprinzip einer neuen WTO

  • Die Welthandelsorganisation (WTO) muss weiterentwickelt werden zu einer Fairhandelsorganisation.