16.02.21 – BMZ: Ein Gesetz für faire Lieferketten
Lieferkettengesetz: Ein Gesetz, viele Meinungen – Bundesentwicklungs-minister Dr. Gerd Müller
„Die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und unseres Wohlstandes werden.“ Dr. Gerd Müller
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vorschläge für die Eckpunkte eines Lieferkettengesetzes erarbeitet. Das Gesetz soll definieren,
- welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie Unternehmen diesen in ihren Lieferketten nachkommen können.
- Unternehmen dazu verpflichten, über ihre Anstrengungen Bericht zu erstatten.
- die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern vor Gericht stärken.
- einen Weg eröffnen, Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend zu machen.
Gründe, für eine gesetzliche Regelung sind u. a.:
- Das freiwillige Engagement der Unternehmen reicht nicht aus.
- In den vergangenen Jahren ereigneten sich weltweit immer wieder Katastrophen, an denen deutsche Unternehmen durch ihre Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt beteiligt waren.
- Weltweit müssen 152 Mio. Kinder laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Bedingungen arbeiten, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben.
- 73 Mio. von ihnen leiden unter Arbeitsbedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind.
- Die Verletzung von Menschenrechten darf kein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen sein.
- Die Rechte von Betroffenen müssen besser geachtet werden. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen brauchen Zugang zu Gerichten.
- Deutschland ist nach den USA und China das drittgrößte Importland und hat damit einen wichtigen Stellenwert im globalen Lieferkettennetzwerk. Deutschland sollte als Vorreiter Verantwortung übernehmen.
- Mehr als 60 Unternehmen sprechen sich bereits für ein Sorgfaltspflichtengesetz aus. Über 200.000 Deutsche fordern in einer Petition ein Sorgfaltspflichtengesetz für Deutschland.
Das Ziel: Faire und nachhaltige Lieferketten in Europa und weltweit
1. Faire Lieferketten in Europa: Das Gesetz soll Berichts- und Handlungspflichten vorsehen, die sich an internationalen Vorgaben wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für multinationale Unternehmen orientieren:
- Unternehmen müssen darüber berichten, wie sie Risiken in der Lieferkette analysieren,
- Präventionsmaßnahmen in der Geschäftspolitik verankern,
- Abhilfemaßnahmen ergreifen und einen Beschwerdemechanismus etablieren.
2. Fairer Handel – Grundprinzip einer neuen WTO
- Die Welthandelsorganisation (WTO) muss weiterentwickelt werden zu einer Fairhandelsorganisation.