25.09.24 – EU-Regularien

Rechtssichere Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung nicht möglich

Der Verband Südwesttextil fordert die EU-Kommission auf, zeitnah die Voraussetzungen für eine Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu schaffen, damit die Unternehmen wissen, was genau zu beachten ist und welche Sorgfaltspflichten zu erfüllen sind.

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Für die rechtssichere Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung fehlen weniger als vier Monate vorher die angekündigten Dokumente der EU-Kommission. © Junial Enterprises/stock.adobe.com

 

Am 29. Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft getreten. Ab dem 30. Dezember 2024 schreibt das Regelwerk Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit jeglichen Produkten vor, die mit einer potenziellen Entwaldung verbunden sein könnten. Zunächst gilt es für Nicht-KMU und mittlere Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass ihre Produkte nicht betroffen sind. Ab 30. Juni 2025 gilt dies auch für KMU. Wird dieser Nachweis nicht erbracht bzw. werden Sorgfaltspflichten verletzt, drohen Sanktionen in Form von Geldstrafen, ein aus dem Verkehr nehmen der Produkte und damit Reputationsschäden und Lieferkettenunterbrechungen.

Geltungsbereich bisher unklar

Für die rechtssichere Umsetzung fehlen aber weniger als vier Monate vorher die angekündigten Dokumente der EU-Kommission, die eine Präzisierung von Rechtsbegriffen, die Klärung offener Fragen sowie Umsetzungshilfen beinhalten sollten. So ist beispielsweise die Auslegung des Begriffs „Verwendung im Unternehmen“ (Art. 2 Nr. 19 EUDR) umstritten. Wenn die Auslegung auch die reine Verwendung von Erzeugnissen beinhaltet, ist der Anwendungsbereich sehr umfassend. Im Zweifel ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Unternehmen als Inverkehrbringer oder Händler eines Produkts gilt. Für die Textil- und Bekleidungsindustrie könnte daher der Einsatz von Leder, Kautschuk (Gummibänder oder Fingerhandschuhe), Verpackungsmitteln aus Holz und Etiketten betroffen sein. Aber auch verwendete Ladenbauelemente, Kleiderbügel sowie Büro- und Werbematerialien aus Papier fallen unter die EUDR. Die Klärung des Geltungsbereichs ist daher u.a. von elementarer Bedeutung.

Forderung nach Verschiebung des Starttermins

Aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil ist es in der Kürze der Zeit für Unternehmen nicht möglich, sich auf die Umsetzung der EUDR vorzubereiten, um den Nachweis rechtssicher erbringen zu können. „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf für die EU-Kommission – der Anwendungsstart muss verschoben und die für die Umsetzung erforderlichen Informationen in Kürze bereitgestellt werden“, erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner. Die Forderung nach einer Verschiebung des Anwendungsstarts hatte zuletzt auch Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, im Namen der Bundesregierung an die EU-Kommission gerichtet. Schon jetzt ist die Zeit bis Ende des Jahres ohne die Klärung der wesentlichen Fragen zu knapp, um eine rechtssichere Umsetzung in den Betrieben zu ermöglichen.