05.02.25 – Textilrecycling

bsve warnt: Systemkollaps droht

Die Textilrecycler in Deutschland schlagen Alarm: Durch Fehlinterpretationen der Getrenntsammlungspflicht für Textilien, hervorgerufen durch missverständliche Darstellungen, entsteht eine reale Bedrohung für die bewährte textile Kreislaufwirtschaft in Deutschland.

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„Fehlerhafte Auslegungen gefährden nicht nur das etablierte Recycling-System, sondern drohen unsere Branche zum kostenlosen Müllentsorger zu degradieren“, warnt Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling (FTR). © bvse

 

Ein jüngst veröffentlichter Kurzbeitrag des Umweltbundesamtes (UBA) über die Änderung im KrWG in Bezug auf die Alttextilsammlung suggeriert, dass unbrauchbare und verschmutzte Textilien im Sinne der Getrenntsammlungspflicht in bestehenden Altkleidersystemen und -Containern entsorgt werden könnten. In einem Schreiben an den Präsidenten des Umweltbundesamtes warnte der bvse vor den negativen Konsequenzen einer solchen Auslegung der Gesetzeslage auf die textile Kreislaufwirtschaft in Deutschland und bat um eine inhaltliche Überarbeitung seines Beitrags.

Rechtliche Klarstellung erforderlich

„Eine falsch interpretierte Getrenntsammlungspflicht wird dazu führen, dass wertvolle Ressourcen durch Querkontamination zerstört werden und somit nicht mehr für die Zirkularität genutzt werden können“, erklärt bvse-Vizepräsident Stefan Voigt. „Eine nachhaltige und effiziente textile Kreislaufwirtschaft wird dadurch massiv gefährdet. Es bedarf klarer Regelungen, die unmissverständlich zwischen verwertbaren und nicht verwertbaren Textilien unterscheiden“, so Voigt weiter.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die getrennte Sammlung von Abfällen so definiert, dass getrennte Sammlung eine Sammlung ist, bei der ein Abfallstrom nach Art und Beschaffenheit des Abfalls getrennt gehalten wird, um eine bestimmte Behandlung zu erleichtern oder zu ermöglichen. „Stark verschmutzte oder nasse Alttextilien eignen sich weder für die Wiederverwendung noch für das Recycling und fallen damit nicht unter die Zieldefinition einer ‚bestimmten Behandlung’, wie sie das Gesetz vorsieht – und damit auch nicht in die bestehenden Sammelsysteme für Alttextilien. In Altkleidercontainer gehören nach wie vor ausschließlich trockene, verwendungsfähige Kleidung, Schuhe und Haushaltstextilien“, hob Voigt hervor. Verschmutzte und nicht recyclingfähige Textilabfälle, Lumpen sowie Putzlappen gehören somit weiter in die Restmülltonne und schlussendlich in die thermische Entsorgung. Kissen, Matratzen und Schaumstoffauflagen sind wie bisher über den Sperrmüll zu entsorgen.

Warnung vor dem Kollaps eines Vorzeigesystems

Der Fachverband Textilrecycling des bvse weist zudem darauf hin, dass das bestehende Sammelsystem für Alttextilien – das Bürgern derzeit noch eine kostenfreie Rückgabemöglichkeit bietet – bereits unter sehr großem wirtschaftlichem Druck steht. Bereits jetzt können vereinzelt gewisse Regionen vom System nicht mehr bedient werden, da es hier keine Möglichkeit der Weiterleitung der Entsorgungskosten an den jeweiligen örE gibt und weiterhin Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Dies macht die hochwertige Dienstleistung für Erfassung und Verwertung defizitär und kann somit nicht länger durchgeführt werden.

„Sollten nun regelmäßig verschmutzte und durchnässte Resttextilien in Altkleidercontainern landen, werden nicht nur zusätzliche Kosten verursacht, die künftig weiterbelastet werden müssen, sondern auch die langfristige Funktionsfähigkeit eines etablierten Systems gefährdet, das im Sinne des EU-Green Deals und der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ein Vorbild für Ressourceneffizienz darstellt“, verdeutlichte bvse-Vizepräsident Voigt die Konsequenzen.