05.05.20 – BMZ
Grüner Knopf
Die RAL gGmbH übernimmt die offiziellen Vergabe- und Überwachungsstelle des Grünen Knopfes.
Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die RAL gGmbH zum 4. Mai 2020 die Rolle der offiziellen Vergabe- und Überwachungsstelle des Grünen Knopfes übernommen. Die gemeinnützige RAL gGmbH verfügt über jahrzehntelange Erfahrung zu allen Themen rund um Kennzeichnung und wurde über ein öffentliches Vergabeverfahren als idealer Dienstleister für das staatliche Textilsiegel ausgewählt. Deshalb gibt es dort neben RAL Gütezeichen, RAL Farben, den staatlichen Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel sowie den Testzeichen der Stiftung Warentest ab sofort auch den Grünen Knopf, heißt es dazu in einer Pressemitteilung.
RA Rüdiger Wollmann, Vorsitzender der Geschäftsführung RAL gGmbH:
„Wir freuen uns über die Möglichkeit, den Grünen Knopf zu vergeben und dessen ehrliche Nutzung zu überwachen, weil damit Unternehmen besser auf die Nachhaltigkeit ihrer Textilien hinweisen können und Verbraucherinnen und Verbraucher eine verlässliche Orientierung beim Einkauf erhalten.“
Zuständig bei RAL für Vergabe und Marktüberwachung des Grünen Knopfes ist der Geschäftsbereich RAL Logo Lizenz, der bereits seit 2013 Lizenzen zur werblichen Nutzung des Stiftung Warentest-Logos vergibt, sowie dessen vertragsgemäße Verwendung im Rahmen der Werbung überwacht. Verbrauchertäuschung und unlautere Werbung können so unterbunden werden. Im Vergabeprozess betreut RAL Unternehmen, die an einer Lizensierung mit dem Grünen Knopf interessiert sind, bei der Antragstellung. Zudem führt RAL eine erste Prüfung der Antragsberechtigung durch.
Die staatlich festgelegten Produkt- und Unternehmenskriterien des Textilsiegels werden weiterhin durch unabhängige Prüfstellen kontrolliert.
Nach erfolgreicher Prüfung übernimmt RAL das Management der Lizenzvergabe für das staatliche Siegel.
Über eine Transparenz-Datenbank der gemeinnützigen RAL gGmbH werden Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft die Möglichkeit erhalten, nähere Informationen zu lizensierten Unternehmen aufzurufen. Dies erfolgt einfach über den Scan oder die Eingabe eines – am zertifizierten Produkt angebrachten – QR-Codes oder Kurzlinks. Damit qualifiziert sich RAL auch als Stelle für Anfragen von Verbrauchern, die den Grünen Knopf betreffen.