02.10.17 – Leder — read English version

Was nochmal genau ist Leder?

Das hohe Alleinstellungsmerkmal des Leders ist in seiner Natur begründet und die ist nicht kopierbar.

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Der Begriff Leder ist immer wieder verbrauchertäuschend unterwegs © pixabay

 

Das hält aber kreative Geister nicht ab, ständig mit neuen Produkten den Markt zu bereichern, um auf der Lederwelle mitzuschwimmen. Retortenmaterialien mit velouriger oder nappaähnlicher Optik wurden als Silky-Leder oder Lambs-Touch-Leder offeriert. Flächengebilde aus diversen Naturfasern wurden als Ananas-Leder, Vegan-Leder usw. angepriesen.

Lederbekleidung unterliegt keiner gesetzlichen Kennzeichnungspflicht. Wird Lederbekleidung allerdings mit einer Materialkennzeichnung ausgezeichnet, darf diese nicht falsch sein, z. B. Porcvelours wird als Wildleder betitelt, bzw. zur Irreführung des Kunden führen, z. B. Seidenleder, das Porcspalt veredeln soll. Das heißt, auch bei einer freiwilligen Kennzeichnung müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Materialkennzeichnung eingehalten werden.

Doch es gibt eindeutige Regelungen für Bezeichnungen, die bei Nichteinhaltung oder bei irreführenden Abwandlungen abmahnungswürdig sind, und das ist eines der Geschäftsfelder des VDL - Verband der deutschen Lederindustrie.

Im März, im Rahmen der VDL-Mitgliederversammlung, führte Geschäftsführer Dr. Schröer aus, dass die Wahrung und Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der ledererzeugenden Industrie eine Schwerpunktaufgabe ist. Dazu gehört die Verfolgung der massiv wettbewerbswidrigen und irreführenden Verwendung der Bezeichnung „Leder“ für weniger wertvolle Materialien, die nicht aus gegerbter tierischer Haut bestehen und nicht der EN 15987 Norm entsprechen.

Nicht nur in Deutschland haben sich in den letzten Jahren absichtlich irreführende Verwendungen der Bezeichnung Leder und Echtleder geradezu seuchenhaft verbreitet, worin der VDL deutliche Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht.

Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, um überwiegend aus Kunststoffen bestehende Materialien auszuloben. Beliebte Bezeichnungen sind Textilleder, PU-Leder, Outdoor-Leder, Softleder, Art-Nubuk-Leder, Eco-Leder, Napalon, Pilotenleder, Vegan-Leder, Ananas-Leder, Seidenleder, Achilles-Leder usw.

Der VDL spürt diese missbräuchlichen Verstöße auf. Allein in den letzten drei Jahren wurden über 300 strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärungen und mehr als 40 einstweilige Verfügungen gegen uneinsichtige Unternehmen erwirkt. Es wurden 30 Vertragsstrafen durchgesetzt, deren Kosten den rechtswidrig Handelnden auferlegt wurden.

Bedauerlich ist, dass nur in Deutschland gerichtsfeste juristische Vorschriften für die korrekte Verwendung des Begriffes Leder vorliegen. Bemühungen, wie für den Schuhbereich, eine EU-Verordnung zu erreichen, die zweifelsfrei die missbräuchliche Verwendung des Begriffs Leder für alle Artikelarten regelt, blieben erfolglos.

Als rechtliche Grundlage in Deutschland gilt die Norm DIN EN 15987, Leder-Terminologie-Hauptdefinitionen für den Lederhandel, sowie die als eingetragene Gütezeichen geschützten RAL-Standards (www.beuth.de)

RAL 060 A 2: Abgrenzung des Begriffs Leder gegenüber anderen Materialien und Bezeichnungsvorschriften

RAL 062 B: Bezeichnungsvorschriften für Bekleidungsleder und Lederbekleidung

Ein Beitrag von Sonja Langer-Korsch

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