03.10.25 – Neue Rechtslage ab 2026
Lagerlösung für Vernichtungsverbot
Die EU-Ökodesignverordnung verbietet ab 2026 die Vernichtung unverkaufter Textilien. Spezialisierte Dienstleister wie Glaeser Textil entwickeln Geschäftsmodelle für die Verwertung überschüssiger Waren.
Gemäß der EU-Ökodesignverordnung gilt ab 2026 ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Textilien und Schuhe. Betroffen sind Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Die Regelung schafft Bedarf für neue Verwertungskonzepte.
Aufkauf und Weiterverwendung
Das Ulmer Unternehmen Glaeser Textil, das seit seiner Gründung 1888 auf Sammeln und Wiederverwertung von Textilien spezialisiert ist, kauft überschüssige Waren auf. „Wir holen die Posten innerhalb Deutschlands ab, organisieren das Sortieren und Prüfen und führen die Artikel dann im eigenen Unternehmensverbund oder durch Kooperationen mit spezialisierten Partnern einer weiteren Vermarktung bzw. Nutzung im Sinne des ursprünglichen Produktzwecks zu", so Geschäftsführer Eberhard Brack.
Wirtschaftliche Aspekte
Das Konzept sieht eine Vergütung für die abgegebenen Waren vor. Unternehmen können damit Compliance-Anforderungen erfüllen und gleichzeitig Lagerkapazitäten für aktuelle Kollektionen schaffen. Glaeser Textil erwartet für 2026 einen erhöhten Bedarf aufgrund der neuen Rechtslage.