08.02.22 – Online-Seminar
Neuregelungen im Kaufrecht 2022
Am 9. März 2022 erklärt der Verband Gesamtmasche die wesentlichen Änderungen beim Kaufrecht für die Textil- und Bekleidungsindustrie und gibt Handlungsempfehlungen.
Seit 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein novelliertes Kaufrecht. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 25. Juni 2021 sowie zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags vom 25. Juni 2021 weitgehende Änderungen im Schuldrecht beschlossen. Diese betreffen vor allem den Verbrauchsgüterkauf, aber auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr sind Änderungen zu beachten.
Über die für die Textil- und Bekleidungsindustrie wesentlichen Änderungen (die Neuerungen beim Verkauf digitaler Produkte sind absichtlich nicht beinhaltet) informiert der Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie e. V. – Gesamtmasche – in einem Online-Seminar und gibt abschließend entsprechende Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen.
Programm
- Übersicht Gesetzgebung
- Abgrenzung „allgemeines Kaufrecht“ zum „digitalen Kaufrecht“
- Mangelbegriff und negative Beschaffenheitsvereinbarung
- Nacherfüllungspflichten und Änderungen bei Rücktritt und Schadensersatz
- Verjährung mit veränderter Ablaufhemmung
- Garantien
- Rückgriffsrechte in der Lieferkette
- Handlung-/Umsetzungsempfehlungen aus der Praxis
Neuregelungen im Kaufrecht 2022
9. März 2022, 10.00 bis ca. 11.30 Uhr
Referent: Prof. Dr. Felix Buchmann
Gebühr: 45 Euro, Nicht-Mitglieder: 95 Euro
Anmeldung bis 3. März 2022