22.09.22 – REACH
Technische Textilien durch EU-Chemikalienrecht gefährdet
Das Fluorcarbon PFHxA soll durch sehr niedrige Grenzwerte reguliert werden. Bei der Produktion technischer Textilien sind dadurch viele Anwendungen in Frage gestellt.
Die deutsche Textilindustrie hat sich weltweit eine Vorreiterstellung bei den komplexen Lösungen im Bereich technische Textilien erarbeitet und sieht jetzt zahlreiche Anwendungen durch das EU-Chemikalienrecht in Frage gestellt.
Grund dafür ist, dass der Stoff PFHxA mit einem extrem niedrigen Grenzwert belegt werden soll. Der Stoff findet sich aufgrund seiner thermischen und chemischen Stabilität in einer Vielzahl von Anwendungen und ist in der Textilindustrie in eingesetzten Hilfsmitteln zu finden. Auf einem fertigen Produkt ist PFHxA in nur sehr geringen Spuren zu finden – der Stoff selbst ist, nachgewiesen durch wissenschaftliche Studien, toxikologisch nicht bedenklich. Erst 2017 war PFHxA als Ersatzstoff in der PFOA-Regulierung ausgewiesen worden, zahlreiche Wertschöpfungsketten wurden umgestellt.
Jetzt steht der Stoff selbst vor starken Regulierungen – einen Ersatzstoff gibt es nicht.
Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil erklärt: „Unsere Mitgliedsunternehmen investieren bereits in hohe Chemikalienstandards. Die geplante Grenzwerteinführung für PFHxA bedeutet für unsere Branche faktisch ein Anwendungsverbot. Das bedeutet in der Konsequenz, dass viele technische Textilien am Standort Deutschland nicht mehr produziert werden können.“
Um dies zu verhindern, macht die Textilindustrie einen Lösungsvorschlag: eine Ausnahme für technische Textilien gemäß DIN EN ISO 14419/Ölnote 3 (Mindestanforderung) verbunden mit einer Berichterstattung über Einsatz, Substitution und Minderung von PFHxA.