27.05.26 – Alttextilien — read English version
bvse sieht Sammelstrukturen unter Druck
Nach dem Nein des Bundestags-Umweltausschusses zu Übergangshilfen sieht der bvse gewerbliche, karitative und kommunale Sammler von Alttextilien an der Belastungsgrenze.
„Der Handlungsdruck ist hoch“, macht Marwin Gedenk deutlich. Ohne kurzfristige Stabilisierungsmaßnahmen droht nach seiner Einschätzung ein weiterer Verlust bestehender Sammel- und Sortierstrukturen mit direkten Folgen für Wiederverwendung, Recycling und die textile Kreislaufwirtschaft in Deutschland. © bvse
EPR-Zeitplan lässt Lücke im System
Ausgangspunkt der Kritik ist die Ablehnung eines Antrags der Bundestagsfraktion Bündnis 90-Die Grünen, der kurzfristige Übergangsmaßnahmen zur Stabilisierung der Alttextilsammlung bis zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) vorsah. Der Antrag griff zentrale Forderungen des bvse-7-Punkte-Plans auf.
„Die Ablehnung des Antrags von Julia Schneider, Julian Joswig und der Fraktion Bündnis 90-Die Grünen zeigt erneut, dass sich Teile der Politik bislang nicht ausreichend mit den rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen der Alttextilentsorgung auseinandergesetzt haben“, erklärt Marwin Gedenk, Vorsitzender des bvse-Fachverbands Textilrecycling. Positiv bewertet er zugleich, dass Bündnis 90-Die Grünen die Gefährdung der bestehenden Sammelstrukturen ausdrücklich anerkennen.
Besonders kritisch sieht der Verband Aussagen aus der SPD, staatliche Unterstützung sei nicht erforderlich, da künftig die Hersteller verantwortlich seien. „Eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien existiert in Deutschland derzeit noch nicht“, betont Gedenk. Die geänderte europäische Abfallrahmenrichtlinie muss erst bis Juni 2027 in nationales Recht umgesetzt werden, ein funktionsfähiges EPR-System ist sogar erst bis April 2028 vorgeschrieben.
Fast Fashion erhöht den Druck auf Sammelstrukturen
Nach Einschätzung des bvse kommt diese Frist für die akut belasteten Sammel- und Sortierstrukturen zu spät. Bis dahin tragen gewerbliche, karitative und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die stetig wachsenden Alttextilmengen allein. Insbesondere die enormen Mengen an Fast Fashion und Ultra-Fast-Fashion bringen das über Jahrzehnte gewachsene System der Textilsammlung und des Textilrecyclings zunehmend an seine Belastungsgrenzen.
Vorgesehen waren im Grünen-Antrag unter anderem wirtschaftliche Entlastungen für Sammelstellen, bundesweite Aufklärungskampagnen zur getrennten Sammlung sowie bundeseinheitliche Vollzugshinweise zur seit Januar 2025 geltenden Getrenntsammlungspflicht für Textilien - Maßnahmen, die der bvse bereits seit Monaten in einem 7-Punkte-Plan fordert.
Kritik übt der Verband auch an der Einschätzung, eine bundeseinheitliche Auslegungshilfe sei weder möglich noch erforderlich. Aus Sicht Gedenks geht es nicht um Eingriffe in kommunale Zuständigkeiten, sondern um eine Orientierungshilfe zur im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerten Getrennthaltungspflicht, deren Auslegung derzeit vielerorts Unsicherheiten erzeugt.


