29.01.26 – Regulierung

Textilbranche drängt auf LkSG-Stopp

17 Wirtschaftsverbände, darunter der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie, fordern das Aussetzen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die bislang vorgesehenen Änderungen würden Unternehmen nach Einschätzung der Verbände nicht spürbar entlasten, da zentrale Sorgfaltspflichten und Dokumentationsanforderungen bestehen bleiben.

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17 Wirtschaftsverbände fordern das vollständige Aussetzen des LkSG. © Frank H. /stock.adobe.com

 

Position des Gesamtverbands textil+mode

Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der deutschen Textil- und Modeindustrie, meint: „Deutschland muss seinen nationalen Sonderweg beenden und die laufende LkSG-Novelle gezielt für spürbare Entlastungen nutzen. Diese bis 2029 zu verschieben, ist keine Option. Wir fordern Bundestag und Bundesregierung auf, die notwendigen Maßnahmen unverzüglich auf den Weg zu bringen.“

Einschätzung der unterzeichnenden Verbände

Laut Pressemitteilung des Verbands beschränkt sich der aktuelle Gesetzentwurf im Wesentlichen auf die Streichung der Berichtspflicht und eine Reduzierung von Sanktionen. Die umfassenden Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sowie die detaillierten Dokumentationsanforderungen blieben jedoch bestehen. Aus Sicht der Verbände seien daher keine spürbaren Entlastungen zu erwarten.

Forderungen an Bundesregierung und Bundestag

Die Verbände verlangen, dass die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlöst. Gemeint sind die im Dezember 2025 auf EU Ebene beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung (Omnibus I), die in einer bürokratiearmen und praxisnahen Form umgesetzt werden sollen.

Alternative Anpassung an europäischen Rechtsrahmen

Sollte das Lieferkettengesetz nicht ausgesetzt werden, sprechen sich die Verbände dafür aus, den nationalen Anwendungsbereich an die europäische Lieferkettenrichtlinie anzupassen. Diese erfasst laut Pressemitteilung nur noch sehr große Unternehmen. Unternehmen, die künftig nicht mehr unter die europäischen Vorgaben fallen, sollten nach Auffassung der Verbände national nicht länger verpflichtet werden, um Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.